Wenn sich das Müllaufkommen verändert hat, oder neu gebaut worden ist, kann der Grundstückseigentümer bei der Stadtverwaltung einen anderen oder neuen Behälter für Restmüll (graue Tonne) anfordern. Die Behälteranforderung muss schriftlich vorgenommen oder persönlich beantragt werden. Mieter müssen sich zunächst immer an ihre Vermieter wenden.
Bei der Auswahl
sollte ein Volumen von 40 Litern pro Person angesetzt werden
(Regelvolumen bei vierzehntäglicher Leerung). Die großen
Restmüllbehälter über 360 Liter Fassungsvermögen
werden wöchentlich geleert. Hier sind dann entsprechend
nur 20 Liter pro Person anzusetzen. Diese Angaben sind Erfahrungswerte,
die für einen normalen Haushalt bemessen sind.
Beispiel bei vierzehntäglicher Leerung
| Personen |
Regelvolumen |
Gesamtvolumen |
Anz. |
Behältertyp(-en) |
| 1 |
20 l x 2 Wo |
40 l |
1 |
60-l-Behälter |
| 2 |
20 l x 2 Wo |
80 l |
1 |
80-l-Behälter |
| 3 |
20 l x 2 Wo |
120 l |
1 |
120-l-Behälter |
| 4 |
20 l x 2 Wo |
160 l |
2 |
80-l-Behälter |
| 5 |
20 l x 2 Wo |
200 l |
2 |
1 x 80-l + 1 x 120-l-Beh. |
| 6 |
20 l x 2 Wo |
240 l |
1 |
240-l-Behälter |
| 7 |
20 l x 2 Wo |
280 l |
3 |
2 x 80-l + 1 x 120-l-Beh. |
| 9 |
20 l x 2 Wo |
360 l |
2 |
1 x 120-l + 1 x 240-l-Beh. |
Beispiel bei wöchentlicher Leerung
| Personen |
Regelvolumen |
Gesamtvolumen |
Anz. |
Behältertyp(-en) |
| 38 |
20 l x 1 Wo |
760 l |
1 |
770-l-Behälter |
| 55 |
20 l x 1 Wo |
1.100 l |
1 |
1.100-l-Behälter |
Haben Sie ein geringeres Müllaufkommen,
so können Sie Ihr Restmüllvolumen mit einem schriftlich
begründeten Antrag bis zum sog. Mindestvolumen reduzieren.
Pro Grundstück ist mindestens ein 60-Liter-Behälter
Außerdem ist immer auch die Personenzahl zu berücksichtigen. Bei vierzehntäglicher Leerung (Behälter von 60 bis 360 Liter) muss pro Person ein Mindestvolumen von 25 Litern am Grundstück vorgehalten werden.
Bei gewerblich oder gemischt genutzten Grundstücken ist zu beachten, dass auch die Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen. Das hierfür benötigte Volumen ist ebenfalls vom Grundstückseigentümer anzufordern. Die Bemessung richtet sich nach den Vorgaben der Satzung über die Abfallentsorgung des ZfA. Für Abfälle zur Verwertung müssen sich Gewerbebetriebe einer privatrechtlichen Entsorgung bedienen. Mehr zum Thema Gewerbeabfallverordnung erfahren Sie hier.
Wie viele gelbe Wertstofftonnen Sie erhalten, hängt von der Anzahl der gemeldeten Personen ab. Pro 6 Personen kann ein 240-Liter-Behälter aufgestellt werden. Ab 28 Personen können auch die 1.100-Liter-Behälter zum Einsatz kommen. Grundsätzlich stehen für die Erfassung der Leichtverpackungen nur diese beiden Behältertypen zur Verfügung. Beide werden alle vier Wochen geleert.
Wenn Sie eine neue gelbe Wertstofftonne
benötigen, müssen Sie diese - genau wie die Restmülltonne
- bei der Stadtverwaltung bestellen. Dies ist notwendig, da
nur dort die grundstücksbezogene Personenzahl ermittelt
werden kann. Das Ausliefern und Leeren der Behälter erfolgt
durch die Fa. Lobbe Entsorgung GmbH. Die Behälteranforderung
muss der Grundstückseigentümer schriftlich vornehmen
oder persönlich beantragen. Mieter müssen sich zunächst immer
an ihre Vermieter wenden.
Ihr Ansprechpartner für die Neu- und Umbestellung
von Behältern
Stadt Altena
FB 3 Planen und Bauen
Lüdenscheider Straße 25/27
58762 Altena (Westf.)
graue Restmülltonne
und gelbe Wertstofftonne:
Frau Itzek: 02352 / 209-294
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