Wir
holen den Sperrmüll ohne zusätzliche Gebühren bei Ihnen ab.
Die Abfuhr erfolgt haushaltsnah nach einer Anmeldung. Zur
Sperrmüllabfuhr zugelassen sind nur bewegliche Wohnungseinrichtungsgegenstände
sowie sonstiger sperriger Hausrat.
Dazu zählen:
- Möbelstücke
- Betten und Matratzen
- Teppiche
- Fahrräder
- Wäscheständer, Koffer etc.
- Kühlgeräte und Elektrogroßgeräte werden separat abgefahren.
Die Anmeldung erfolgt daher auch getrennt von der normalen
Sperrmüllsammlung.
STOP: Nicht mit abgefahren werden:
- Abbruchmaterial und Gebäudeteile z.B.:
Paneele, Bretter, Balken, Fenster, Türen, Rahmen, Badewannen,
Badkeramik,
Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen
- Wertstoffe, Autoteile, Reifen
- Restabfälle in Säcken oder sonstigen Behältnissen
Wo Sie die Abfälle entsorgen können, die nicht zur Sperrmüllabfuhr
gehören, finden Sie im Abfall-ABC.
Achtung:
Der Sperrmüll muss ab 7.00 Uhr so an der Straße
bereitgestellt sein, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr
weder behindert noch gefährdet wird. Bitte stellen
Sie den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die Straße!
Sie sind für alles verantwortlich, was damit bis zur
Verladung ins Müllfahrzeug passiert! Das heißt:
durchwühlte und zerstreute Abfälle müssen von
Ihnen wieder zusammen gesucht werden! Von Fremden dazu gestellter
Abfall ist von Ihnen auf eigene Kosten zu entsorgen, wenn
es sich nicht um Sperrmüll handelt! Außerdem gilt:
Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt, handelt
ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Wenn etwas zum Sperrmüll hinzugelegt oder weggenommen wird,
führt dies regelmäßig zu Problemen. Wird z.B. zu einem angemeldeten
Sperrmüllhaufen einfach ein Kühlschrank dazugestellt, bleibt
dieser stehen, weil das Sammelfahrzeug für Sperrmüll keine
Elektrogroßgeräte transportieren kann. Außerdem liegt ja kein
Abholauftrag für den Kühlschrank vor, er bleibt unter Umständen
für Wochen dort stehen. Das Hinzustellen oder Wegnehmen von
Sperrmüll ist daher untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit
mit einer Geldbuße geahndet werden.
Beachten Sie, dass wir Sperrmüll an der Straßengrenze abholen,
da die Sammelfahrzeuge private Zufahrten und Grundstücke normalerweise
nicht befahren können.
|