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Auf
der Grundlage der Verpackungsverordnung werden Leichtverpackungen
haushaltsnah getrennt gesammelt. Leichtverpackungen, i.d.R.
mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet, müssen in die gelbe Wertstofftonne
(schwarz mit gelbem Deckel) gegeben werden. Die gelben Wertstofftonnen
werden seit Anfang 2004 alle 2 Wochen geleert.
In die gelbe Wertstofftonne gehören restentleerte Leichtverpackungen
außer Glas und Papier:
Metalle
- Aluminiumfolien und - schalen
- Konserven- und Getränkedosen (ohne Pfand)
- Schraubverschlüsse und Kronkorken
Kunststoffe
- Flaschen von Spül-, Waschmitteln
- Becher von Milchprodukten u. Margarine
- Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien
- geschäumte Verpackungen z.B. für abgepacktes Obst oder Gemüse
Verbundstoffe
- Saft- und Milchkartons
- Gefrierverpackungen
- Vakuumverpackungen
STOP: Nicht in die "Gelbe Wertstofftonne" gehören:
- Restmüll
- Papier
- Glas
- Windeln
- Elektrokleingeräte

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Zuviel Restmüll in der gelben Wertstofftonne !
Die Trennung der Abfälle ist nach
wie vor nötig !
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Nicht nur das o.g. Glas und Papier (bis zu 20 %) finden sich
fälschlicherweise in der gelben Wertstofftonne. Auch
der große Anteil an Restmüll (bis zu 50 %) stört
die Sortierung der Leichtverpackungen ganz erheblich. Nach
der Einführung der vierzehntäglichen Leerung Anfang
2004 steht den Bürgen erheblich mehr „gelbes Volumen“
zur Verfügung. Dieses verführt offensichtlich in
vielen Fällen dazu, auch Restmüll in die gelbe Wertstofftonne
zu werfen.
Die Konsequenz:
Falsch befüllte
gelbe Wertstofftonnen werden vom Entsorger nicht geleert und
müssen nachsortiert werden. Mehrfach falsch befüllte
Behälter können abgezogen werden. Der ZfA wird ggf.
veranlassen, dass weitere Restmüllbehälter aufgestellt
werden müssen.
Weitere Tipps:
- Unterschiedliche Verpackungen nicht ineinander stapeln.
- Übrigens ist es nicht notwendig, Verpackungen zu spülen,
restentleert reicht aus (löffelrein). Wenn sie dennoch spülen
möchten, dann immer ohne zusätzlichen Aufwand an Energie,
Reinigungsmitteln oder Frischwasser.
- Denken Sie daran, Einwegglas und Papierverpackungen tragen
den "Grünen Punkt", gehören aber nicht in die
"gelbe Wertstofftonne". Der "Grüne Punkt"
bedeutet lediglich, dass der Hersteller gegenüber der DSD
AG die Verwertung garantiert und ein Lizenzentgelt für die
Sammlung und Sortierung der Verpackung bezahlt hat. Der
"Grüne Punkt" ist kein Umweltzeichen, das für
eine besonders umweltfreundliche Verpackung steht!
- Am Tag der Leerung muss die Wertstofftonne den Müllwerkern
ab 7.00 Uhr zugänglich sein. Für das Zurückstellen der geleerten
Tonnen auf das Grundstück hat jeder Grundstückseigentümer
selbst Sorge zu tragen. Dies wird nicht von den Müllwerkern
übernommen.
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