Gelbe Wertstofftonne
Auf der Grundlage der Verpackungsverordnung werden Leichtverpackungen getrennt gesammelt. Leichtverpackungen, oft mit dem "Grünen Punkt" oder einem anderen Lizenzzeichen gekennzeichnet, müssen in die Gelbe Wertstofftonne (schwarz mit gelbem Deckel) gegeben werden. Die Gelben Wertstofftonnen werden alle 2 Wochen geleert.
In die Gelbe Wertstofftonne gehören
leere Leichtverpackungen außer Glas und Papier:
Metalle
- Aluminiumfolien und - schalen
- Konserven- und Getränkedosen (ohne Pfand)
- Schraubverschlüsse und Kronkorken
Kunststoffe
- Flaschen von Spül-, Waschmitteln
- Becher von Milchprodukten u. Margarine
- Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien
- geschäumte Verpackungen z.B. für abgepacktes Obst oder Gemüse
Verbundstoffe
- Saft- und Milchkartons
- Gefrierverpackungen
- Vakuumverpackungen
STOP: Nicht in die "Gelbe Wertstofftonne" gehören:
- Restmüll
- Papier
- Glas
- Windeln
- Elektrokleingeräte
Nicht nur das o.g. Glas und Papier finden sich fälschlicherweise in der Gelben Wertstofftonne. Auch ein großer Anteil an Restmüll stört die Sortierung der Leichtverpackungen ganz erheblich. Nach der Einführung der vierzehntäglichen Leerung steht den Bürgen erheblich mehr „gelbes Volumen“ zur Verfügung. Dieses verführt offensichtlich in vielen Fällen dazu, auch Restmüll in die Gelbe Wertstofftonne zu werfen.
Die Konsequenz:
Falsch
befüllte Gelbe Tonnen werden vom Entsorger nicht geleert und
müssen nachsortiert werden. Mehrfach falsch befüllte Behälter können
abgezogen werden. Der ZfA wird ggf. veranlassen, dass weitere
Restmüllbehälter aufgestellt werden müssen.
Weitere Tipps:
- Unterschiedliche Verpackungen nicht ineinander stapeln.
- Übrigens ist es nicht notwendig, Verpackungen zu spülen, restentleert reicht aus (löffelrein). Wenn sie dennoch spülen möchten, dann immer ohne zusätzlichen Aufwand an Energie, Reinigungsmitteln oder Frischwasser.
- Denken Sie daran, Einwegglas und Papierverpackungen tragen oft den "Grünen Punkt" oder ein anderes Lizenzzeichen, gehören aber nicht in die "Gelbe Wertstofftonne".
- Am Tag der Leerung muss die Wertstofftonne den Müllwerkern ab 7.00 Uhr zugänglich sein. Nach der Entleerung ist der Behälter von Ihnen oder einem von Ihnen Beauftragten unverzüglich wieder zurück auf das Grundstück zu holen.


