Bestellung Graue Restmülltonne Plettenberg
Verändert sich die Zahl der Bewohner oder wird ein Neubau erstmals
bezogen, muss die Behälterausstattung den Gegebenheiten vor Ort
angepasst werden. Dazu fordert der Grundstückseigentümer schriftlich
formlos den/die Restabfallbehälter beim Sachgebiet
Steuern und Abgaben der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12, an oder
beantragt die Behälteränderung bei einer persönlichen Vorsprache. Die
Behälteranforderung muss der Grundstückseigentümer oder bevollmächtigte
Verwalter vornehmen, Mieter müssen sich zunächst immer an ihre Vermieter
wenden.
Die Größe der Behälter bemisst sich
- bei reinen Wohngrundstücken nach der Anzahl der Bewohner multipliziert mit einem aufgrund einer örtlichen Umfrage ermittelten durchschnittlichen Abfallvolumen von 45 Liter je Person bei vierzehntäglicher Leerung.
- bei Grundstücken, die sowohl Wohn- als auch gewerblichen Zwecken dienen, wie zu Buchstabe a) unter Zurechnung eines Anteils für das Gewerbe und
- bei reinen Gewerbegrundstücken nach der Menge des zu beseitigenden Abfalls.
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