Gebühren Werdohl
Das Regel-Behältervolumen pro Person und Woche beträgt 20 Liter. In begründeten Fällen kann auf schriftlichen Antrag des Anschlusspflichtigen das Behältervolumen erhöht werden. Eine zusätzliche Gebühr wird hierfür nicht erhoben.
Ein Einwohnergleichwert ist entsprechend der in Abs. 2 Satz 1 getroffenen Regelung 20 Liter pro Woche zur Verfügung gestelltes Behältervolumen. Die jährliche Benutzungsgebühr beim Umleersystem beträgt 2012 je Person bzw. je Einwohnergleichwert 86,10 EUR. Die Gebühr beim Wechselsystem beträgt je 100 kg 36,93 EUR.
Für die einzelnen Behältergrößen werden folgende Einwohnergleichwerte (EGW) festgesetzt:
| Größe | Abfuhr | EGW |
|---|---|---|
| 80 Liter | 14-tägliche Abfuhr | 2 EWgl. |
| 120 Liter | 14-tägliche Abfuhr | 3 EWgl. |
| 240 Liter | 14-tägliche Abfuhr | 6 EWgl. |
| 360 Liter | 14-tägliche Abfuhr | 9 EWgl. |
| 770 Liter | wöchentliche Abfuhr | 39 EWgl. |
| 1.100 Liter | wöchentliche Abfuhr | 55 EWgl. |
| 2.500 Liter | wöchentliche Abfuhr | 125 EWgl. |
| 5.000 Liter | wöchentliche Abfuhr | 250 EWgl. |
Vollständige Gebührensatzung Werdohl
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