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Zweckverband für Abfallbeseitigung Iserlohn 
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Die Aufgaben im Bereich der Entsorgung

Den Vorgaben des Abfallgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG) entsprechend sind die Aufgaben in der Entsorgung bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden zweigeteilt. Nach § 5 Abs. 6 des LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die Pflicht, die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und dem Kreis zu übergeben. Dieser nimmt dann den zweiten Teil - die Behandlung der Abfälle - wahr.

Nach den Vorgaben des Märkischen Kreises hat der ZfA die im Verbandsgebiet gesammelten Abfälle am Müllheizkraftwerk Iserlohn abzuliefern. Hier erfolgt dann die Verbrennung der Abfälle durch die Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises.


Die Aufgaben des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung im Überblick:

  1. Die Sammlung von Restmüll
  2. Die Sammlung von Sperrmüll
  3. Die Sammlung von Elektrogroßgeräten
  4. Die Sammlung von Elektrokleingeräten
  5. Die Sammlung von Leichtverpackungen
  6. Die Sammlung von Glas und Papier
  7. Die Sammlung von Grünabfall
  8. Abfallberatung
  9. Angrenzende Bereiche: die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen
  10. Die Durchführung
     

1. Die Sammlung von Restmüll

Die haushaltsnahe Restmüllsammlung ist eine der zentralen Aufgaben des ZfA. 2006 wurden insgesamt 63.248 t Abfall gesammelt. Die Restmüllmenge geht seit einigen Jahren stetig zurück. 1998 erzeugte jeder Einwohner durchschnittlich 282 kg Abfall pro Jahr, 2006 waren es nur noch 260 kg. Die Leerung der Restmüllbehälter von 60 bis 360 Liter erfolgt vierzehntäglich, die Behälter ab 770 Liter Volumen werden i.d.R. wöchentlich geleert.

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2. Die Sammlung von Sperrmüll

Die Sammlung von sperrigen Abfällen erfolgt haushaltsnah nach Anmeldung und über die Bringhöfe. Beides ohne zusätzliche Gebühren. Auch hier geht der Trend zu immer mehr Abfalltrennung, wie die Änderung des ElektroG zum 24. März 2006 zeigt. Elektrogroßgeräte können auch an allen Bringhöfen des ZfA kostenlos abgegeben werden..

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3. Die Sammlung von Elektrogroßgeräten

Die Sammlung von Elektrogroßgeräten erfolgt wie die Sammlung von Sperrmüll haushaltsnah nach Anmeldung und ohne zusätzliche Gebühren. Wie in vielen Bereichen geht auch hier der Trend zu immer mehr Abfalltrennung was die Änderung des ElektroG zum 24. März 2006 zeigt.

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4. Die Sammlung von Elektrokleingeräten

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) müssen alte Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten ab dem 24. März 2006 getrennt gesammelt werden. Die Sammlung der Geräte vor Ort ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Elektroaltgeräte gehören damit nicht mehr in die graue Restmülltonne

Um jedem Bürger im Verbandsgebiet eine haushaltsnahe und kurzfristige Entsorgung seiner Elektrokleingeräte zu ermöglichen, besteht seit Ende März 2006 die Möglichkeit, Elektrokleingeräte kostenlos und in haushaltsüblichen Mengen bei der Schadstoffsammlung an einem zweiten Fahrzeug abzugeben. Außerdem können Elektrokleingeräte auch an allen Bringhöfen des ZfA kostenlos abgegeben werden.

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5. Die Sammlung von Leichtverpackungen

Auf der Grundlage der Verpackungsverordnung wurde 1993 zur Sammlung der Leichtverpackungen die flächendeckende und haushaltsnahe Sammlung in Tonnen eingeführt. Voraussetzung dafür war die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit der heutigen Fa. Lobbe Entsorgung GmbH (1993 noch Fa. Edelhoff). Diese Arbeitsgemeinschaft ist der Vertragspartner der Duales System Deutschland AG, der Gesellschaft, die die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen bundesweit koordiniert.

Im Verbandsgebiet des ZfA erfolgt die Sammlung der Leichtverpackungen mit dem Grünen Punkt (ohne Glas und Papier) über ca. 70.000 feste Behälter, die "Gelben Wertstofftonnen". Diese haben im Regelfall ein Volumen von 240 Litern, lediglich an größeren Wohnanlagen gibt es 1.100-Liter-Behälter. Die Leerung der Gelben Wertstofftonne erfolgt seit Anfang 2004 nicht mehr alle vier Wochen sondern alle zwei Wochen. Damit steht den Haushalten jetzt ein sehr üppiges Volumen für die Verpackungen zur Verfügung. Engpässe, die in den vergangenen Jahren gelegentlich auftraten, sind somit endgültig beseitigt.

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6. Die Sammlung von Glas und Papier

Nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung wurde ab 1993 auch das Containernetz für Altglas und Altpapier verdichtet. Im Durchschnitt gibt es einen Containerstandort je 500 Einwohner. Auch an den Bringhöfen kann Glas und Papier angeliefert werden.

Die Kosten der Altglaserfassung trägt zu 100 % die DSD AG. Von den Kosten der Altpapiersammlung trägt die DSD AG 25 %, was dem Anteil von Papierverpackungen am gesamten Papieraufkommen entspricht.

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7. Die Sammlung von Grünabfall

Seit 1989 besteht für die Bürger im Verbandsgebiet die Möglichkeit, Grünabfälle über Depotcontainer zu entsorgen. Bis heute sind die gesammelten Mengen sehr stark angestiegen, so dass Anpassungen bei der Containerausstattung und den Leerungszyklen notwendig wurden.

Im Regelfall werden die Grüncontainer zwei mal pro Woche geleert. Je nach Saison und Standort reicht dies jedoch nicht aus, so dass einige Standorte bis zu drei mal pro Woche geleert werden, vorrangig freitags, samstags und montags.

Außerdem wird der Grünabfall über eine haushaltsnahe Sammlung und über die Bringhöfe erfasst.

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8. Abfallberatung

Die Ziele der Abfallwirtschaft finden sich im ersten Paragrafen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wieder: "Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen."

Dies kann nur erreicht werden, wenn möglichst viele Bürger den Sinn und Zweck der verschiedenen Maßnahmen verstehen und sie immer wieder motiviert werden, diese auch täglich anzuwenden. Die breit angelegte Abfallberatung des ZfA zur Vermeidung, Sortierung, Verwertung und Behandlung von Abfällen trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen.

Die Abfallberatung wird deshalb in der Satzung des ZfA für das Jahr 2003 erstmals auch als eigenständige Aufgabe genannt.

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9. Angrenzende Bereiche: die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen

Die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen gehört nicht zu den Aufgaben des ZfA, da der Märkische Kreis diese Sammlung nicht auf die Gemeinden übertragen hat und daher selbst durchführt.

Die im Gebiet des ZfA durchgeführte Schadstoffsammlung wird aber vom ZfA unterstützt, u.a. durch die Information der Bürger über die Inhalte, Termine und Orte der Schadstoffsammlung sowie die Auswahl und die Einrichtung von Haltestellen für das Schadstoffmobil.

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Die Durchführung

Die Durchführung der Abfall- und Wertstoffsammlung erfolgt nicht durch den ZfA selbst, sondern durch ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen, die Lobbe Entsorgung GmbH (vormals RWE Umwelt Westfalen; vormals Fa. Edelhoff UmweltService GmbH & Co KG).

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