Wozu dient die Gewerbeabfallverordnung?
Zur Zeit besteht das Problem der unzureichenden Trennung von Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung. Dies führt in vielen Fällen zu einer sog. Scheinverwertung in deren Verlauf der Verwertung nur minderwertige Abfallgemische zugeführt werden. Diese Abfallgemische haben oftmals einen hohen Anteil an Abfällen zur Beseitigung, die korrekterweise nicht in die Verwertung gehören, sondern über die öffentliche Abfallsammlung einer Behandlung zugeführt werden müssen
Das Ziel der Gewerbeabfallverordnung ist eine schadlose und möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle sowie die Eindämmung der Scheinverwertung. Erreicht werden soll dies durch hohe Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen, ihrer Vorbehandlung sowie an die notwendigen Kontrollen. Durch die „Pflichtrestmülltonne“ soll verhindert werden, dass Abfälle zur Beseitigung (Restabfälle, nicht verwertbar) mit Abfällen zur Verwertung (Wertstoffe) vermischt werden und eine Verwertung somit unmöglich machen.

