Wir über uns
Den Vorgaben des Abfallgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
entsprechend, sind die Aufgaben in der Entsorgung bei
kreisangehörigen Städten und Gemeinden zweigeteilt. Die kreisangehörigen Gemeinden haben die Pflicht, die in ihrem
Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und dem Kreis zu übergeben.
Dieser nimmt dann die Behandlung der Abfälle wahr.
Nach
den Vorgaben des Märkischen Kreises hat der Zweckverband für Abfallbeseitigung Iserlohn (ZfA) die im Verbandsgebiet
gesammelten Abfälle am Müllheizkraftwerk Iserlohn abzuliefern. Um mehr über die Aufgaben und die zu Grunde liegenden Rechtsnormen zu erfahren, klicken Sie sich durch unsere Selbstvorstellung.
Alle Entscheidungen, die mit dem Sammeln und Transportieren der
Haushaltsabfälle zu tun haben, werden in einem parlamentarischen
Gremium getroffen. Dieses Gremium ist die Verbandsversammlung.
Sollten trotz der ausführlichen Selbstvorstellung noch Fragen bleiben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Entstehung des ZfA Iserlohn.
Der Märkische Kreis hat den Zweckverband für Abfallbeseitigung Iserlohn mit der Abfallbeseitigung betraut. Erfahren Sie hier alles über die Aufgaben des ZfA im Einzelnen.
Jedes Verbandsmitglied des ZfA entsendet eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Erfahren Sie hier, wer Ihre Stadt mit welchem Stimmenanteil vertritt.
Mitarbeiter des ZfA in der Verwaltung in Iserlohn und in den Bringhöfen.
Interessieren Sie sich im Detail für die im Verbandsgebiet anfallenden Abfallarten und -mengen? Dann laden Sie sich hier die Mengenstatistiken
herunter.
Auf dieser Seite finden Sie die der Arbeit des ZfA Iserlohn zu Grunde liegenden Rechtsnormen.
Seit dem 01.01.2003
ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Um
Ihnen den Umgang mit der Verordnung zu erleichtern, haben wir die
Antworten auf die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt.
Hier erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Müllvermeidung und -beseitigung.
Hier erhalten Sie Informationen zu städtischen Ansprechpartnern sowie regionalen und überregionalen Einrichtungen.