Die Aufgaben im Bereich der Entsorgung
Den Vorgaben des Abfallgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG) entsprechend sind die Aufgaben in der Entsorgung bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden zweigeteilt. Nach § 5 Abs. 6 des LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die Pflicht, die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und dem Kreis zu übergeben. Dieser nimmt dann den zweiten Teil, die Behandlung der Abfälle, wahr.
Nach den Vorgaben des Märkischen Kreises hat der ZfA die im Verbandsgebiet gesammelten Abfälle am Müllheizkraftwerk Iserlohn abzuliefern. Hier erfolgt dann die Verbrennung der Abfälle durch die Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Aufgaben des ZfA
- - die Sammlung von Abfällen zur Beseitigung (Restmüll)
- - die Sammlung von Leichtverpackungen
- - die Sammlung von Altpapier
- - die Sammlung von Altglas
- - die Sammlung von Sperrmüll
- - die Sammlung von Grünabfall
- - die Sammlung von Elektrogroßgeräten
- - die Sammlung von Elektrokleingeräten
- - die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen
- - die Bringhöfe
- - die Beratung

