- die Sammlung von Elektrokleingeräten
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen Elektrokleingeräte aus privaten Haushalten seit März 2006 getrennt gesammelt werden. Die Sammlung der Geräte vor Ort ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier ist das der ZfA. Elektrokleingeräte gehören damit nicht mehr in die Restmülltonne.
Um jedem Bürger im Verbandsgebiet die Entsorgung seiner Elektrokleingeräte zu ermöglichen, können haushaltsübliche Mengen kostenlos an einem Fahrzeug abzugeben, dass parallel zur mobilen Schadstoffsammlung eingesetzt wird. Wer seine Geräte kurzfristig entsorgen möchte, der kann diese auch an allen Bringhöfen des ZfA kostenlos anliefern.

