Zweckverband für Abfallbeseitigung

Nachtspeicherheizgeräte

Nachtspeicherheizgeräte zählen zu den Elektrogeräten. Sie können diese also wie andere Elektrogeräte kostenfrei an den Bringhöfen abgeben. Da viele Nachtspeicherheizungen jedoch Schadstoffe wie Asbest, PCB, Chrom(VI)-haltige Speichersteine oder künstliche Mineralfasern enthalten, können wir diese nur unter bestimmten Voraussetzungen annehmen.

Mit Schadstoffen belastete Geräte können wir nur dann annehmen, wenn sie von einem Fachbetrieb ausgebaut, verpackt und angeliefert werden. Aufgrund der erheblichen Umwelt- und Gesundheitsgefahren raten wir dringend davon ab, Nachtspeicherheizungen selbst auszubauen und anzuliefern. An den Bringhöfen nehmen wir diese dann nicht an! Durch das Einatmen von Asbestfasern steigt das Lungenkrebsrisiko; auch Chrom(VI)-Verbindungen gelten als krebserregend. PCB kann unter anderem zu Schädigungen der Leber und des Immunsystems führen. Beim Ausbau können sich Asbestfasern in Ihrer Wohnung verteilen.

Nur Nachtspeicherheizungen, die zweifelsfrei schadstofffrei sind, können Sie gefahrlos selbst ausbauen und unverpackt anliefern. Hierzu ist jedoch ein Nachweis notwendig, dass das Gerät tatsächlich frei von Asbest und anderen Schadstoffen ist. Diesen Nachweis können Sie vom Hersteller anfordern. Ohne Nachweis müssen wir davon ausgehen, dass eine Schadstoffbelastung vorliegt.

Wir nehmen an den Bringhöfen Nachtspeicherheizgeräte aus privaten Haushalten an. Solche aus anderer Herkunft werden an den Bringhöfen nicht angenommen; diese müssen Sie über einen privaten Entsorger wie zum Beispiel der Firma Lobbe beseitigen. Eine Abholung von Nachtspeicherheizungen über die Elektrogroßgeräteabfuhr ist grundsätzlich nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen folgenden Umgang mit ausgedienten Nachtspeicherheizungen.

Nicht mit Schadstoffen belastete Nachtspeicherheizgeräte

  1. Über die Typenkennzeichnung können Sie sich beim Hersteller erkundigen, ob Ihr Gerät mit Schadstoffen belastet ist. Ist es schadstofffrei, lassen Sie sich dies schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Wichtig ist, dass das Typenschild noch auf dem Gerät ist. Ab Juni 2000 hergestellte Heizungen gelten ebenfalls als schadstofffrei. Können Sie zum Beispiel über die Rechnung nachweisen, dass die Heizung ab Juni 2000 hergestellt wurde, genügt dies als Bestätigung.
  2. Zusammen mit der Bestätigung können Sie das Nachtspeicherheizgerät an einem der Bringhöfe abgeben. Diese müssen Sie dort selbst entladen. Ladehilfsmittel sind dort nicht vorhanden. Ein besonderer Umgang mit dem Gerät ist nicht notwendig. Allerdings muss es vollständig sein. Es dürfen keine Bestandteile fehlen.
  3. Kann nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob das Gerät Schadstoffe enthält, muss es so behandelt werden, als sei es mit Schadstoffen belastet.

Mit Schadstoffen belastete Nachtspeicherheizgeräte

  1. Haben Sie über die Typenkennzeichnung beim Hersteller festgestellt, dass Ihr Gerät belastet ist, muss es von einem Fachbetrieb ausgebaut, verpackt und angeliefert werden. Das gilt auch, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob eine Belastung vorliegt.
  2. Mit Schadstoff belastete Geräte müssen von einem Fachbetrieb ausgebaut und verpackt werden. Die Bringhöfe nehmen nur solche an, bei denen über einen Nachweis bestätigt ist, dass die Heizung fachmännisch verpackt wurde. Mit Asbest belastete Geräte müssen nach TRGS 519 ausgebaut und verpackt werden.
  3. Belastete Nachtspeicherheizungen müssen so verpackt sein, dass sämtliche Lüftungsschlitze und Geräteöffnungen mit Gewebeklebeband luftdicht verschlossen sind. Außerdem ist es mit einer gewebeverstärkten Folie so zu verpacken, dass ein Austritt von Asbestfasern oder anderen Schadstoffen ausgeschlossen ist.
  4. Aufgrund der Umwelt- und Gesundheitsgefahren raten wir dringend davon ab, belastete Geräte selbst auszubauen. An den Bringhöfen nehmen wir diese nicht an!
  5. Es werden nur Geräte angenommen, die einzeln verpackt sind und auf einer Palette angeliefert werden. Diese müssen Sie selbst entladen. Ladehilfsmittel sind nicht vorhanden. Das Gerät muss zudem vollständig sein. Es dürfen keine Bestandteile fehlen.
  6. Die Anlieferung von belasteten Nachtspeicherheizgeräten muss vor der Anlieferung telefonisch unter 02371 9669-35 angemeldet werden.

Die TRGS 519 sind technische Regeln für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbestbelastungen. Mehr Informationen zur TRGS 519 finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.