Elektrogroßgeräteanmeldung: Abholinfos
Die Abholung ist privaten Haushalten vorbehalten. Gewerbetreibende können ihre Elektrogeräte kostenlos an den Bringhöfen abgeben.
Zu den Elektrogroßgeräten zählen zum Beispiel:
- Kühl- und Gefrierschränke
- Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner
- Elektroherde und Mikrowellen
- elektrische Heiz- und mobile Klimageräte
- elektrische Rasenmäher, Bügelmaschinen
- Fernseher und Monitore
- Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!)
- Dunstabzugshauben, Sonnenbänke (ohne Röhren)
Stop! Nicht mit abgefahren werden kleine elektrische Geräte wie zum Beispiel:
- Haartrockner, Rasierer
- Toaster, Kaffeemaschine
- Mobilfunkgeräte wie Smartphones
- IT-Geräte wie Computer
- Staubsauger
- Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio
- Bügeleisen
- Bohrmaschine
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können eine Geldbuße zur Folge haben.
Wo Sie diese Abfälle entsorgen können, die nicht zur Elektrogroßgeräteabfuhr gehören, finden Sie im Abfall-ABC.