Zweckverband für Abfallbeseitigung

Elektrogroßgeräteanmeldung: Abholinfos

Die Abholung ist privaten Haushalten vorbehalten. Gewerbetreibende können ihre Elektrogeräte kostenlos an den Bringhöfen abgeben.

Zu den Elektrogroßgeräten zählen zum Beispiel:

  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner
  • Elektroherde und Mikrowellen
  • elektrische Heiz- und mobile Klimageräte
  • elektrische Rasenmäher, Bügelmaschinen
  • Fernseher und Monitore
  • Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!)
  • Dunstabzugshauben, Sonnenbänke (ohne Röhren)

Stop! Nicht mit abgefahren werden kleine elektrische Geräte wie zum Beispiel:

  • Haartrockner, Rasierer
  • Toaster, Kaffeemaschine
  • Mobilfunkgeräte wie Smartphones
  • IT-Geräte wie Computer
  • Staubsauger
  • Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio
  • Bügeleisen
  • Bohrmaschine

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können eine Geldbuße zur Folge haben.

Wo Sie diese Abfälle entsorgen können, die nicht zur Elektrogroßgeräteabfuhr gehören, finden Sie im Abfall-ABC.