Zweckverband für Abfallbeseitigung

27. November 2014

E-Mobilität – Tipps zum Recycling

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. E-Bikes und Co. haben eines gemeinsam, sie benötigen Batterien oder Akkus, die nach der Nutzung gesammelt und recycelt werden müssen. Das Batteriegesetz legt die Verantwortung hier eindeutig fest. Jeder Hersteller ist verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen und zu verwerten.

In der Regel heißt das: zurück zum Handel. Ist bei einem Elektrofahrrad der Akku defekt, so muss der Fahrradhändler diesen unentgeltlich zurücknehmen. Bei Elektroautos gilt das gleiche Prinzip. Industriebatterien, wie die Lithium-Ionen-Batterien aus modernen Hybridautos, werden von den Automobilherstellern zurückgenommen. Bei Starterbatterien ist dies ja bereits gängige Praxis.

Ist ein ganzes E-Bike zu entsorgen, gelten die gleichen Regelungen wie für Elektrogeräte. Eine Rücknahmepflicht der Händler besteht hier nicht. Zur Rückführung aller haushaltsüblichen Elektrogeräte sind alle Bringhöfe des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung (ZfA) auch Sammelstellen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Tipp: Auch an normalen Fahrrädern befinden sich elektrische Bauteile, die über die Sammelstellen entsorgt werden müssen. Dazu zählen eigenständige Geräte wie Fahrradcomputer, LEDs für Fahrradleuchten sowie demontierbare Dynamos (keine Nabendynamos).

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abfallberatung des ZfA unter der kostenfreien Service-Hotline zur Verfügung: 0800 / 27464463