Zweckverband für Abfallbeseitigung

8. Februar 2016

Bis Ende Februar: Hecken und Gehölze jetzt noch schneiden

Jetzt, im beginnenden Frühling, widmen sich viele Gartenfreunde der Hecken- und Gehölzpflege. Der Zeitpunkt ist gut gewählt, jedoch muss beachtet werden, dass durch das aktuelle Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September eines Jahres einige Beschränkungen gelten.

In dieser Zeit ist es untersagt: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“.

Dies dient dem Schutz der heimischen Vogelarten, aber auch kleineren Säugetieren und Insekten soll der notwendige Nist-, Wohn- und Zufluchtsraum erhalten werden.

Nutzen Sie den Zeitraum bis Anfang März um ihre Hecken und Gehölze zu schneiden. Die Sammelsysteme für Grünabfälle stehen bereit:

– Grüncontainer im Stadtgebiet

– Grüncontainer an den Bringhöfen

– Großmengen zur Fa. Lobbe in Iserlohn-Sümmern