Zweckverband für Abfallbeseitigung

8. Februar 2016

Grünabfall – Entsorgung in der freien Natur ist illegal

Eine weit verbreitete Meinung unter vielen Hobbygärtnern und Gartenbesitzern ist die, dass das Entsorgen von Grünabfällen im Wald, an Waldrändern, Böschungen, Straßengräben oder Wiesen völlig in Ordnung ist und die verrottenden Grünabfälle die Natur nicht belasten. Das Gegenteil ist der Fall: Abgesehen davon, dass die Landschaft verunstaltet wird, verdrängen die Grünabfälle wildlebende Pflanzen, überdüngen den Boden und es besteht die Gefahr, dass nicht heimische Pflanzen, wie z.B. der Riesenbärenklau so in die Natur eingebracht werden, sich unkontrolliert verbreiten und so großen Schaden anrichten können.

Sie verstoßen bei dieser illegalen, „wilden“ Entsorgung gegen die Abfallsatzungen des ZfA, gegen Abfall-, Landschafts- und Wasserrecht und bei der Entsorgung an Waldrändern oder im Wald auch gegen das geltende Forstrecht. Die auf diese Weise entsorgten Grünabfälle müssen eingesammelt und zur Verwertung gegeben werden. Dadurch wird die Allgemeinheit über die Abfallgebühr mit zusätzlichen Kosten belastet. Aufmerksame Bürger sollten sich daher nicht scheuen, den ZfA (02371/9669-31) oder die Stadtverwaltung zu informieren, wenn sie Zeugen einer potentiellen Ordnungswidrigkeit werden.

Dabei ist das illegale Abkippen völlig unnötig. Denjenigen, die nicht kompostieren können oder wollen, bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, ihre Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen: Die lose Sammlung am Grundstück, die Abgabe an den Bringhöfen, die Nutzung der öffentlichen Container sowie die Direktanlieferung von Großmengen bei Fa. Lobbe.

Um größerem, saisonal bedingtem Abfallaufkommen gerecht zu werden, lässt der ZfA an bekanntermaßen stark genutzten Containerstandplätzen in Einzelfällen über die Wochenenden zusätzliche Großbehälter zur Annahme von Grünabfällen aufstellen.