Zweckverband für Abfallbeseitigung

17. Februar 2017

Die Grünsaison 2017 hat begonnen

Kunststoffsäcke werden zu einem immer größeren Problem

Es bedarf wohl keiner näheren Erläuterung. Die Wachstumsperiode hat begonnen. Die Grünabfallmengen vermehrfachen sich. Damit eine geordnete Entsorgung möglich bleibt, müssen ein paar einfache Regeln eingehalten werden. Diese sind die wichtigsten:

In die Grünabfallcontainer gehört der Grünschnitt generell nur ohne Sack. Auch die für die Grünabfallabfuhr beim ZfA und seinen angeschlossenen Kommunen erhältlichen Papiersäcke haben im Grüncontainer nichts zu suchen. Nehmen Sie diese nach Entleerung des Grünschnitts wieder mit nach Hause.

Dabei stellen Kunststoffsäcke ein besonderes Problem dar, weil sie die Verwertung des Grünschnitts deutlich teurer als eigentlich erforderlich machen. Da nicht alle Säcke aus dem Grüngut entfernt werden können, leidet zudem die Qualität der Verwertung erheblich, was letzten Endes die Grünabfallentsorgung für Sie verteuern kann.

Auch bei der Grünabfallabholung vom Grundstück werden Kunststoffsäcke nicht mitgenommen. Verwenden Sie dafür ausschließlich die beim ZfA an den Bringhöfen und seinen angeschlossenen Kommunen erhältlichen Papiersäcke. Die Termine der Grünabfallabholung entnehmen Sie dem Abfallkalender oder der Website des ZfA. Dort können Sie auch die Abholung anmelden. Beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens acht Werktage vor dem gewünschten Termin erfolgen muss.

Wenn ein Container bereits voll ist, legen Sie Ihren Grünschnitt nicht in Säcken oder lose daneben, sondern suchen Sie einen anderen Containerstandort oder einen Bringhof in Ihrer Nähe auf. Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, Ihren Grünschnitt direkt bei der Firma Lobbe am Hegestück 20 in Iserlohn-Sümmern abzuliefern. Dort können Sie bis zu 500 kg abgeben, ideal für den gärtnerischen Frühjahrsputz.

Auch wenn es unpopulär ist, müssen wir doch darauf hinweisen, dass die Nichteinhaltung dieser Regeln ordnungswidrig und deshalb mit einem Bußgeld belegt ist.