Zweckverband für Abfallbeseitigung

28. August 2019

So entsorgen Sie Elektroaltgeräte richtig

Sie haben ausgediente Elektrogeräte, die sie loswerden wollen? Diese gehören nicht in die Restmüll- oder Werstofftonne, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Auf neueren Geräte finden Sie daher das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne.

Hersteller von Elektrogeräten sind verpflichtet, für die Verwertung und Beseitigung dieser Geräte zu sorgen. Daher können Sie alte Elektrogeräte über den Handel wieder zurückzugeben. Allerdings ist der Handel nur verpflichtet, Geräte zurückzunehmen, die eine Kantenlänge von höchstens 25 Zentimeter haben. Außerdem sind nur Fachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet.

Der Zweckverband für Abfallbeseitigung bietet Ihnen jedoch auch mehrere Möglichkeiten der Rücknahme von Elektrogeräten. So können Sie grundsätzlich alle Elektrogeräte an den Bringhöfen kostenlos entsorgen.

Für sogenannte Elektrogroßgeräte haben Sie Möglichkeit, diese über die Elektrogroßgeräteabfuhr abholen zu lassen. Hierzu melden Sie die Abfuhr vorzugsweise über die Internetseite des ZfA oder alternativ über die weißen Postkarten im Abfallkalender an.

Zu den Elektrogroßgeräten zählen:

  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner
  • Elektroherde und Mikrowellen
  • elektrische Heiz- und mobile Klimageräte
  • elektrische Rasenmäher/Bügelmaschinen
  • Fernseher und Monitore
  • Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!)
  • Dunstabzugshauben/Sonnenbänke (ohne Röhren)

Elektrogroßgeräte müssen Sie wie Sperrmüll bis 7.00 Uhr morgens des Abholtages an der Straße bereitstellen.

Elektrokleingeräte können Sie zudem kostenlos über die Elektrokleingerätesammlung des Schadstoffmobils entsorgen. Überall, wo das Schadstoffmobil Halt macht, finden Sie auch die Elektrokleingerätesammlung.

Zu den Elektrokleingeräten zählen:

  • Energiesparbirnen, Leuchtstoffröhren
  • Haartrockner, Rasierer
  • Toaster, Kaffeemaschine
  • Mobilfunkgeräte wie Smartphones
  • IT-Geräte wie Computer
  • Staubsauger
  • Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio
  • Bügeleisen
  • Bohrmaschine

Batterien und Akkus, die problemlos aus Elektrogeräten entnommen werden können, müssen Sie vor dem Entsorgen entnehmen. Alle fest verbaute Batterien und Akkus verbleiben in den Geräten und werden später fachkundig entfernt.

Besondere Vorsicht ist bei Lithium-Ionen-Akkus geboten. Diese befinden sich häufig in Kommunikations- und Unterhaltungselektronik und können bei nicht ordnungsgemäßen Umgang Kurzschlüsse in Geräten verursachen. Bei nicht defekten Geräten kann davon ausgegangen werden, dass keine Gefahr droht. Im Zweifel – bei Beschädigungen des Gerätes – sollten Sie die Pole von Lithium-Ionen-Akkus vor der Entsorgung abkleben.