Zweckverband für Abfallbeseitigung

Juni 2021

Keine Maskenpflicht mehr auf den Bringhöfen

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW vom 29. Juni 2021 ist das Tragen einer Alltags- oder medizinischen Maske an den Bringhöfen ab sofort nicht mehr notwendig. Laut § 5 der Coronaschutzverordnung müssen Masken im Freien nur noch unter bestimmten Umständen (z. B. an Verkaufsständen oder auf größeren Veranstaltungen) getragen werden, die an den Bringhöfen nicht zutreffen.