Zweckverband für Abfallbeseitigung

Graue Tonne bestellen

Wenn sich das Müllaufkommen verändert hat oder neu gebaut worden ist, kann der Grundstückseigentümer bei der Stadtverwaltung einen anderen oder neuen Behälter für Restmüll (graue Tonne) anfordern. Die Behälteranforderung muss schriftlich vorgenommen oder persönlich beantragt werden. Mieter müssen sich zunächst immer an ihre Vermieter wenden.

Hier finden Sie Ihren städtischen Ansprechpartner.

Bei der Auswahl sollte ein Volumen von 40 Litern pro Person angesetzt werden (Regelvolumen bei vierzehntäglicher Leerung). Die großen Restmüllbehälter über 360 Liter Fassungsvermögen werden wöchentlich geleert. Hier sind dann entsprechend nur 20 Liter pro Person anzusetzen. Diese Angaben sind Erfahrungswerte, die für einen normalen Haushalt bemessen sind.

Beispiel bei vierzehntäglicher Leerung

Personen Regelvolumen Gesamtvolumen Anzahl Behältertyp(en)
1 20 l x 2 Wo 60 l 1 1 x 60 l
2 20 l x 2 Wo 80 l 1 1 x 80 l
3 20 l x 2 Wo 120 l 1 1 x 120 l
4 20 l x 2 Wo 160 l 2 1 x 80 l
5 20 l x 2 Wo 200 l 2 1 x 80 l + 1 x 120 l
6 20 l x 2 Wo 240 l 1 1 x 240 l
7 20 l x 2 Wo 280 l 3 2 x 80 l + 1 x 120 l
9 20 l x 2 Wo 360 l 2 1 x 120 l + 1 x 240 l

Beispiel bei wöchentlicher Leerung

Personen Regelvolumen Gesamtvolumen Anzahl Behältertyp(en)
38 20 l x 1 Wo 760 l 1 1 x 770 l
55 20 l x 1 Wo 1.100 l 1 1 x 1.100 l

Reduzierung des Müllaufkommens

Haben Sie ein geringeres Müllaufkommen, so können Sie Ihr Restmüllvolumen mit einem schriftlich begründeten Antrag bis zum sog. Mindestvolumen reduzieren. Pro Grundstück ist mindestens ein 60-Liter-Behälter aufzustellen.

Außerdem ist immer auch die Personenzahl zu berücksichtigen. Bei vierzehntäglicher Leerung (Behälter von 60 bis 360 Liter) muss pro Person ein Mindestvolumen von 25 Litern am Grundstück vorgehalten werden.

Bei gewerblich oder gemischt genutzten Grundstücken ist zu beachten, dass auch die Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen. Das hierfür benötigte Volumen ist ebenfalls vom Grundstückseigentümer anzufordern. Die Bemessung richtet sich nach den Vorgaben der Satzung über die Abfallentsorgung des ZfA. Für Abfälle zur Verwertung müssen sich Gewerbebetriebe einer privatrechtlichen Entsorgung bedienen. Erfahren Sie mehr zum Thema Gewerbeabfallverordnung.