Zweckverband für Abfallbeseitigung

Februar 2017

Balve: Fehlerhafte Revierzuordnung im Abfallkalender 2017

Im Balver Abfallkalender 2017 ist es zu einer fehlerhaften Revierzuordnung der Gelben und Blauen Tonne der Straßen

– Im Schnitthölzchen
– In der Hauschlade
– Josef-Pütter-Straße
– Sauerlandstraße

gekommen.

Irrtümlich wurden die Straße „Im Schnitthötzchen“ für die Gelbe Tonne dem Revier 209 und für die Blaue Tonne dem Revier 319 zugeordnet. Richtig ist jedoch die Zuordnung zum Revier 206 für die Gelbe Tonne und 316 für die Blaue Tonne.

Die Straßen „In der Hauschlade“ und „Josef-Pütter-Straße“ wurden irrtümlich für die Gelbe Tonne dem Revier 207 und für die Blaue Tonne dem Revier 317 zugeordnet. Bei diesen Straße gilt gedoch die Zuordnung zum Revier 206 für die Gelbe Tonne und Revier 316 für die Blaue Tonne.

Die Zuordnung der „Sauerlandstraße“ zum Revier 208 für die Gelbe Tonne und 318 für die Blaue Tonne ist ebenfalls nicht korrekt. Richtig ist hier die Revierzuordnung 207 für die Gelbe Tonne und 317 für die Blaue Tonne.

Bitte vermerken Sie sich die neue Revierzuordnung und entnehmen die korrekten Leerungstermin dieser Internetseite unter dem Punkt „Leerungstermine 2017″.

Die Revierzuordnung für die Graue Restmülltonne bleibt unverändert.

Die Grünsaison 2017 hat begonnen

Kunststoffsäcke werden zu einem immer größeren Problem

Es bedarf wohl keiner näheren Erläuterung. Die Wachstumsperiode hat begonnen. Die Grünabfallmengen vermehrfachen sich. Damit eine geordnete Entsorgung möglich bleibt, müssen ein paar einfache Regeln eingehalten werden. Diese sind die wichtigsten:

In die Grünabfallcontainer gehört der Grünschnitt generell nur ohne Sack. Auch die für die Grünabfallabfuhr beim ZfA und seinen angeschlossenen Kommunen erhältlichen Papiersäcke haben im Grüncontainer nichts zu suchen. Nehmen Sie diese nach Entleerung des Grünschnitts wieder mit nach Hause.

Dabei stellen Kunststoffsäcke ein besonderes Problem dar, weil sie die Verwertung des Grünschnitts deutlich teurer als eigentlich erforderlich machen. Da nicht alle Säcke aus dem Grüngut entfernt werden können, leidet zudem die Qualität der Verwertung erheblich, was letzten Endes die Grünabfallentsorgung für Sie verteuern kann.

Auch bei der Grünabfallabholung vom Grundstück werden Kunststoffsäcke nicht mitgenommen. Verwenden Sie dafür ausschließlich die beim ZfA an den Bringhöfen und seinen angeschlossenen Kommunen erhältlichen Papiersäcke. Die Termine der Grünabfallabholung entnehmen Sie dem Abfallkalender oder der Website des ZfA. Dort können Sie auch die Abholung anmelden. Beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens acht Werktage vor dem gewünschten Termin erfolgen muss.

Wenn ein Container bereits voll ist, legen Sie Ihren Grünschnitt nicht in Säcken oder lose daneben, sondern suchen Sie einen anderen Containerstandort oder einen Bringhof in Ihrer Nähe auf. Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, Ihren Grünschnitt direkt bei der Firma Lobbe am Hegestück 20 in Iserlohn-Sümmern abzuliefern. Dort können Sie bis zu 500 kg abgeben, ideal für den gärtnerischen Frühjahrsputz.

Auch wenn es unpopulär ist, müssen wir doch darauf hinweisen, dass die Nichteinhaltung dieser Regeln ordnungswidrig und deshalb mit einem Bußgeld belegt ist.

Werdohl: Fehlerhafte Revierzuordnung im Abfallkalender 2017

Im Werdohler Abfallkalder 2017 ist es zu einer fehlerhaften Revierzuordnung der Straßen

– Turmstraße
– Vorwerkstraße
– Wallgrabenstraße

gekommen. Irrtümlich wurden diese Straßen dem Restabfallrevier 109 zugeordnet. Richtig ist jedoch die Zuordnung zum Revier 107. Die nächsten Leerungen der grauen Restmülltonne finden somit am Dienstag den 17.01.2017 und 31.01.2017 statt.

Bitte vermerken Sie sich die neue Revierzuordnung.

Die Revierzuordnung für die Gelbe und Blaue Tonne bleibt unverändert.