Zweckverband für Abfallbeseitigung

2. April 2020

Hinweise zum Umgang mit kontaminierten Abfällen

Die Bekämpfung des Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt auch die Abfallbeseitigung vor besondere Herausforderungen. Grundsätzlich gilt aber weiterhin, dass Abfälle getrennt zu entsorgen sind und dass bis auf die Bringhöfe, das Schadstoffmobil und die Elektrokleingerätesammlung alle Entsorgungsmöglichkeiten auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch ist dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Zum Schutz der Hausmeister, Nachbarn in Mehrparteienhäusern sowie der Müllwerker empfiehlt das Bundesumweltministerium daher folgende Vorsichtsmaßnahmen.

Bei der Entsorgung von eventuell mit dem Coronavirus kontaminierten Abfällen aus Privathaushalten gilt:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle, die normalerweise in die gelbe Wertstofftonne gehören, sowie Altpapier über die graue Tonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, feuchtigkeitsbeständige und möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Abfälle werden nicht einzeln in die Tonne geworfen. So schützen Sie Nachbarn und Müllwerker beim Nutzen beziehungsweise Leeren der Tonnen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Es dürfen keine Säcke oder lose Abfälle frei zugänglich neben die Abfalltonnen oder Container gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
  • Generell gilt, dass den Verhaltenshinweisen der Quarantäneanweisungen der Gesundheitsämter durch die Haushalte Folge zu leisten ist.
  • Bei der thermischen Behandlung in Müllverbrennungsanlagen wird das neuartige Coronavirus bei den für die Verbrennung von Siedlungsabfällen vorgeschriebenen Mindestverbrennungstemperaturen sicher zerstört.

Für alle privaten Haushalte, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts. Die Container für Altglas, Altpapier und Grünabfall stehen weiterhin zur Verfügung und werden regelmäßig geleert. Auch die Abfuhr von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten findet weiterhin statt. Mit Ausnahme Iserlohns gilt dies auch für die Grünabfallabfuhr – alles wie immer nach erfolgter Anmeldung über unsere Website oder per Postkarte.

Die Bringhöfe sind vorerst bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Auch das Schadstoffmobil mit der Elektrokleingerätesammlung hat seinen Betrieb bis dahin vorerst eingestellt.

Diese Vorsichtsmaßnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).