Zweckverband für Abfallbeseitigung

Altglas

Auf der Grundlage der Verpackungsverordnung wird Altglas flächendeckend getrennt erfasst. Verpackungen aus Glas müssen in die entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden. Glas wird nach Farben getrennt gesammelt (weiß, grün, braun). Blaues Glas geben Sie bitte mit in den Grünglascontainer.

Der Abtransport erfolgt selbstverständlich auch nach Farben getrennt. Vor der eigentlichen Verwertung wird das Glas zunächst in einer Sortieranlage von Störstoffen befreit. Vor allem Keramik, Steingut und Porzellan sind äußerst problematisch, deshalb nichts davon in die Container. Anschließend werden die Scherben zu neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet.

Die Getrennterfassung von Glas betrifft ausschließlich Glasverpackungen. Das bedeutet, dass jede andere Verwendung von Glas, etwa als Geschirr, Dekoration oder in sonstiger Weise nicht über die Glascontainer gesammelt wird.

In die Glascontainer gehören ausschließlich Glasverpackungen, also:

  • Flaschen
  • Konserven- und Marmeladengläser
  • sonstige im Einzelhandel gebräuchliche Verpackungen aus Glas

Stop! Nicht in die Glascontainer gehört:

  • Keramik, Steingut und Porzellan
  • Flachglas (Spiegel- , Fenster- und Autoglas)
  • Neonröhren, Glühbirnen und Energiesparlampen
  • optische, feuerfeste oder bleihaltige Gläser
  • Glasgeschirr, wie Trinkgläser und Glasteller
  • jedes Glasprodukt, das nicht Verkaufsverpackung ist

Wichtig: Schraubverschlüsse und Kronkorken aus Metall oder Kunststoff gehören nicht auf die Container, sondern mit in die Glascontainer oder in die gelbe Wertstofftonne. Glas auf keinen Fall in die gelbe Wertstofftonne geben! Bitte halten Sie sich an die Einwurfzeiten: werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr!

Übrigens: Die Sammlung und Verwertung von Altglas wird durch die Dualen Systeme, nicht durch die kommunale Abfallgebühr finanziert. Sie bezahlen die Sammlung und Verwertung Ihrer Glasverpackungen stattdessen über den Kaufpreis im Laden gleich mit.

Hingegen wird die Entsorgung aller anderen Arten von Glas über die kommunale Abfallgebühr bezahlt. Die unterschiedliche Finanzierung der Systeme erklärt die unterschiedliche Behandlung zunächst gleichartiger Stoffe. Insofern gilt: Wenn Sie Ihre Verpackungen aus Glas nicht in den Container, sondern in Ihre Graue Restmülltonne geben, zahlen Sie doppelt.