Zweckverband für Abfallbeseitigung

Aufgaben

Den Vorgaben des Abfallgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG) entsprechend sind die Aufgaben in der Entsorgung bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden zweigeteilt. Nach § 5 Abs. 6 des LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die Pflicht, die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und dem Kreis zu übergeben. Dieser nimmt dann den zweiten Teil, die Behandlung der Abfälle, wahr.

Nach den Vorgaben des Märkischen Kreises hat der ZfA die im Verbandsgebiet gesammelten Abfälle am Müllheizkraftwerk Iserlohn abzuliefern. Hier erfolgt dann die Verbrennung der Abfälle durch die Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH.

Die Sammlung von Abfällen zur Beseitigung (Restmüll)

Die Restmüllsammlung ist eine der zentralen Aufgaben des ZfA, 2012 wurden 58.782 t gesammelt. Die Restmüllmenge geht seit einigen Jahren zurück. 2011 erzeugte jeder Einwohner durchschnittlich 264,31 kg Abfall zur Beseitigung pro Jahr, 2012 waren es 259,15 kg. Die Leerung der Restmüllbehälter von 60 bis 360 Liter erfolgt vierzehntäglich, die Behälter ab 770 Liter Volumen werden i.d.R. wöchentlich geleert.

Die Sammlung von Leichtverpackungen

Auf der Grundlage der Verpackungsverordnung wurde 1993 zur Erfassung der Leichtverpackungen die flächendeckende Sammlung eingeführt. Dazu wurden im Verbandsgebiet ca. 70.000 Behälter, die „Gelben Wertstofftonnen“, aufgestellt. Diese haben im Regelfall ein Volumen von 240 Litern, lediglich an größeren Wohnanlagen gibt es 1.100-Liter-Behälter. Die Leerung beider Behältertypen erfolgt vierzehntäglich.

Die Sammlung von Altpapier

Seit Anfang 2009 wird im Verbandsgebiet auch die Altpapiersammlung im Holsystem angeboten. Für die Bürger stehen gebührenfreie Umleerbehälter in den Größen 240 und 1.100 Liter zur Verfügung, die Leerung erfolgt alle vier Wochen.

Das Containernetz für Altpapier wurde ab 1993 nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung verdichtet. Wie bei den öffentlichen Containern, ist auch die Anlieferung von Papier oder Kartonagen an den Bringhöfen für den Bürger gebührenfrei möglich.

Die Sammlung von Altglas

Nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung wurde ab 1993 auch das Containernetz für Altglas verdichtet. Flaschen und Gläser werden nach Farben getrennt gesammelt und verwertet. Für die Bürger ist die Sammlung kostenlos. Dies gilt auch bei Anlieferung von Glasverpackungen an den Bringhöfen.

Für die Entsorgung von Flachglas stehen an den Bringhöfen ebenfalls Container zur Verfügung.

Die Sammlung von Sperrmüll

Die Sammlung von sperrigen Abfällen erfolgt wöchentlich, nach Anmeldung, an vorgegebenen Terminen sowie über die Bringhöfe. Beides ohne zusätzliche Gebühren für den Bürger. Seit September 2010 besteht die Möglichkeit, über den Tausch- und Verschenkmarkt im Internetangebot des ZfA brauchbare Dinge einer weiteren Verwendung zuzuführen.

Die Sammlung von Grünabfall

Seit 1989 besteht für die Bürger im Verbandsgebiet die Möglichkeit, Grünabfälle über Depotcontainer zu entsorgen. Bis heute sind die gesammelten Mengen stark angestiegen und konstant hoch, so dass Anpassungen bei der Containerausstattung und den Leerungszyklen notwendig waren. Im Regelfall werden die Grüncontainer zwei Mal pro Woche geleert. Je nach Saison und Standort reicht dies jedoch nicht aus, so dass einige Standorte bis zu drei Mal wöchentlich oder mehr geleert werden, vorrangig freitags, samstags und montags.

Zusätzlich wird der Grünabfall über eine grundstücksbezogene Sammlung und über die Bringhöfe erfasst. Eine weitere Möglichkeit zur Grünabfallentsorgung, insbesondere für größere, gewerbliche Mengen, besteht bei der Fa. Lobbe in Iserlohn – Sümmern.

Die Sammlung von Elektrogroßgeräten

Die Sammlung von Elektrogroßgeräten erfolgt, wie die Sammlung von Sperrmüll, nach Anmeldung und ohne zusätzliche Gebühren. Im Schnitt an zwei vorgegebenen Terminen pro Monat. Wie in vielen Bereichen, geht auch hier der Trend zu immer mehr Abfalltrennung, was zum Beispiel die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zum 24. März 2006 zeigt. Elektrogroßgeräte können auch an allen Bringhöfen des ZfA kostenlos abgegeben werden. Diese sind offizielle Sammelstellen gemäß der gesetzlichen Grundlage.

Die Sammlung von Elektrokleingeräten

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen Elektrokleingeräte aus privaten Haushalten seit März 2006 getrennt gesammelt werden. Die Sammlung der Geräte vor Ort ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, hier ist das der ZfA. Elektrokleingeräte gehören damit nicht mehr in die Restmülltonne.

Um jedem Bürger im Verbandsgebiet die Entsorgung seiner Elektrokleingeräte zu ermöglichen, können diese an einem Fahrzeug abgegeben werden, das parallel zur mobilen Schadstoffsammlung eingesetzt wird. Wer seine Geräte kurzfristig entsorgen möchte, der kann diese auch an allen Bringhöfen des ZfA kostenlos anliefern.

Die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen

Die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen wird vom Märkischen Kreis durchgeführt. Dazu wird ein mobiles Sammelfahrzeug eingesetzt, was an zahlreichen Haltestellen Station macht. Hier können die Bürger ihren Sondermüll in haushaltsüblichen Mengen abgeben.

Der ZfA informiert in seinen Veröffentlichungen über Inhalte, Termine und Orte der Sammlung. Außerdem organisiert er die Auswahl und Einrichtung der Haltestellen in den einzelnen Verbandsmitgliedern.

Die Bringhöfe

Der ZfA betreibt die Bringhöfe Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl. Die Finanzierung erfolgt über die Abfallbeseitigungsgebühren sowie über eine pauschale Einzelgebühr nach Entgeltordnung.

Alle Bürger der Verbandsmitglieder können Abfälle und Wertstoffe aus dem Verbandsgebiet an allen vier Bringhöfen anliefern. Abfälle, die nicht im Verbandsgebiet angefallen sind, werden an den Bringhöfen nicht angenommen. Der Annahmekatalog umfasst ca. 25 Abfallarten und ist an allen Bringhöfen des ZfA gleich. Alle vier Bringhöfe sind auch offizielle Sammelstellen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Die Beratung

Zur Information der Bürger über die eingerichteten Sammelsysteme steht die Abfallberatung des ZfA zur Verfügung. Persönlich und telefonisch wird über die Möglichkeiten zur Vermeidung, Sammlung und Verwertung von Abfällen informiert. Auch für Kindergärten, Schulen und Vereine gibt es geeignete Angebote.