Zweckverband für Abfallbeseitigung

Elektrogeräte

Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von anderen Abfällen entsorgt werden. Auf neueren Geräten finden Sie daher das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Gleichzeitig sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, für die Verwertung bzw. Beseitigung dieser Geräte zu sorgen. Damit soll zum einen sichergestellt werden, dass Schadstoffe aus den Geräten gezielt beseitigt und verwertbare Anteile recycelt werden können. Zum anderen erhofft man sich über die Produktverantwortung der Hersteller zukünftig schadstoffärmere und besser recycelbare Elektrogeräte.

Der Zweckverband für Abfallbeseitigung stellt Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um alte Elektrogeräte zurückzugeben. Unterschieden wird hier zwischen Elektroklein- und Elektrogroßgeräten. Keines dieser Geräte darf über den normalen Hausmüll – weder in der gelben noch in der grauen Tonne – entsorgt werden.

Elektrokleingeräte

Zu den Elektrokleingeräten zählen unter anderem:

  • Energiesparbirnen, Leuchtstoffröhren
  • Haartrockner, Rasierer
  • Toaster, Kaffeemaschine
  • Mobilfunkgeräte wie Smartphones
  • IT-Geräte wie Computer
  • Staubsauger
  • Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio
  • Bügeleisen
  • Bohrmaschine

Batterien und Akkus, die problemlos aus Elektrogeräten entnommen werden können, müssen vor dem Entsorgen entnommen werden. Alle fest verbauten Batterien und Akkus verbleiben in den Geräten und werden später fachkundig entfernt. Besondere Vorsicht ist bei Lithium-Ionen-Akkus geboten. Diese befinden sich häufig in Kommunikations- und Unterhaltungselektronik und können bei nicht ordnungsgemäßem Umgang Kurzschlüsse im Gerät verursachen. Bei nicht defekten Geräten kann davon ausgegangen werden, dass keine Gefahr droht. Im Zweifel – bei Beschädigungen des Gerätes – sollten die Pole von Lithium-Ionen-Akkus vor der Entsorgung abgeklebt werden.

Elektrokleingeräte werden in allen vier Bringhöfen im Verbandsgebiet kostenfrei entgegengenommen. Diese befinden sich in Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl.

Außerdem können Elektrokleingeräte über das Schadstoffmobil des Märkischen Kreises entsorgt werden. Das Schadstoffmobil fährt regelmäßig durch das Verbandsgebiet und hält an festen Haltepunkten, an denen es über ein weiteres Sammelfahrzeug die genannten Elektrokleingeräte entgegennimmt.

Elektrogroßgeräte

Elektrogroßgeräte werden ebenfalls von den Bringhöfen entgegengenommen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner
  • Elektroherde und Mikrowellen
  • elektrische Heiz- und mobile Klimageräte
  • elektrische Rasenmäher, Bügelmaschinen
  • Fernseher und Monitore
  • Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!)
  • Dunstabzugshauben, Sonnenbänke (ohne Röhren)

Alternativ zu den Bringhöfen steht den Bürgerinnen und Bürgern die Elektrogroßgeräteabfuhr zur Verfügung. Zu festen Terminen werden solche Geräte direkt am Wohnort abgeholt.

Nachtspeicherheizungen werden nicht über die Elektrogroßgeräteabfuhr abgeholt, können aber an den Bringhöfen entsorgt werden. Beachten Sie dazu die besonderen Anforderungen, damit diese Geräte an den Bringhöfen angenommen werden.

Anmeldung für Elektrogroßgeräte

Anmeldung per Internet oder Postkarte

Nutzen Sie für die Anmeldung von Elektrogroßgeräten vorrangig die Möglichkeit unseres Online-Formulars. Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie die Anmeldepostkarten nutzen. Diese finden Sie im Abfallkalender und im Rathaus.

Anmeldefrist und Hinweise

Die Abholung zum gewünschten Termin ist nur möglich, wenn Ihre Online-Anmeldung drei Tage vor dem Abholtermin bei der Stadt Iserlohn eingegangen ist. Die Anmeldepostkarten müssen vier Tage vor dem Abholtermin bei der Stadtverwaltung vorliegen. Elektrogroßgeräte können auch an den Bringhöfen abgegeben werden.

Am Abfuhrtag müssen die Elektrogroßgeräte ab 7.00 Uhr zur Abholung bereit stehen. Die Abholung kann bis 20.00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Elektrogroßgeräte nur von einer öffentlichen Fläche, zum Beispiel vom Bürgersteig oder vom Straßenrand, abgeholt werden. Private Grundstücke dürfen von den Müllwerkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten beziehungsweise befahren werden!

Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zu den Elektrogroßgeräten nicht behindern. Die Elektrogroßgeräte können von den Müllwerkern nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden. Bitte stellen Sie Ihre Elektrogroßgeräte so an die Straße, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.

Wenn etwas zu den Geräten hinzugelegt oder weggenommen wird, führt dies regelmäßig zu Problemen. Wird zum Beispiel zu einem angemeldeten Kühlschrank einfach Sperrmüll dazugestellt, bleibt dieser stehen, weil das Sammelfahrzeug für Elektrogroßgeräte keinen Sperrmüll transportieren kann. Außerdem liegt ja kein Abholauftrag für den Sperrmüll vor, er bleibt also unter Umständen für Wochen dort liegen. Das Hinzustellen oder Wegnehmen von Sperrmüll und Elektrogeräten ist daher untersagt und kann mit einem Bußgeld als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.