Zweckverband für Abfallbeseitigung

Grünabfall

Grünabfälle sind Baum-, Strauch-, und Grasschnitt sowie Laub und andere verrottbare Grünteile aus dem Gartenbereich. Im gesamten Stadtgebiet stehen Ihnen Grünabfallcontainer zur Verfügung. Diese werden mindestens zweimal pro Woche und zusätzlich nach Bedarf geleert. Falls ein Container dennoch voll sein sollte, benutzen Sie bitte einen anderen Standort. Sind die Container stark überfüllt, so können Sie dies bei Ihrer Stadtverwaltung melden. Das Ablagern von Grünabfällen jeglicher Art und sonstigem Müll neben dem Container wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet. Grundsätzlich ist die öffentliche Entsorgung nur für private Haushalte vorgesehen.

Vom Frühjahr bis in den Herbst gibt es an festgelegten Terminen eine zusätzliche Grünabfallabfuhr am Grundstück.

In die Grünabfallcontainer gehören zum Beispiel:

  • Baum- und Strauchschnitt
  • Laub und Rasenschnitt
  • sonstige verrottbare Grünteile

Stop! Nicht in den Grünabfallcontainer gehören:

  • Kunststoff- und Papiersäcke
  • Speisereste, Obst und Gemüse
  • Textilien und Altpapier
  • Holzabfälle (zum Beispiel Bretter, Zäune und Sägemehl)
  • Kleintierstreu und sonstiger Stallmist

Annahme in Iserlohn-Sümmern

Zusätzlich zu den Grüncontainern und den Sammlungen besteht die Möglichkeit, Grünabfälle in Iserlohn-Sümmern auf dem Gelände der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Hegestück 20 (Gewerbegebiet Rombrock), selbst anzuliefern.

Annahmezeiten: Mo. – Fr.: 6.00 – 18.00 Uhr, Sa. 7.00 – 13.00 Uhr

Bis 500 Kilogramm je Anliefertag ist dies kostenlos. Darüber hinausgehende Mengen werden dem Anlieferer berechnet:

Privatanlieferer: je angefangene 100 Kilogramm 7,75 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.

Für Landschaftsgärtner und gewerbliche Kunden mit Kundenkonto gilt die Freimenge bis 500 Kilogramm nicht. Ab der ersten Tonne werden berechnet: 65,00 Euro pro Tonne zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Markus Hallmann (Telefon 02331 7888-378) von der Firma Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG zur Verfügung.

Anmeldung

Anmeldung per Internet oder Postkarte

Nutzen Sie für die Anmeldung von Grünabfall vorrangig die Möglichkeit unseres Online-Formulars. Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie die Anmeldepostkarten nutzen. Diese finden Sie im Abfallkalender und im Rathaus.

Anmeldefrist und Hinweise

Die Abholung zum gewünschten Termin ist nur möglich, wenn Ihre Online-Anmeldung am Mittwoch der Woche vor dem Abholtermin bei der Stadt Iserlohn eingegangen ist. Die Anmeldepostkarten müssen am Mittwoch der Woche vor dem Abholtermin bei der Stadtverwaltung vorliegen. Grünabfall kann auch an den Bringhöfen abgegeben werden.

Am Abfuhrtag muss der Grünabfall ab 7.00 Uhr gebündelt oder in Papiersäcken bereit stehen. Die Abholung kann bis 20.00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Grünabfall nur von einer öffentlichen Fläche, zum Beispiel vom Bürgersteig oder vom Straßenrand, abgeholt wird. Private Grundstücke dürfen von den Müllwerkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten beziehungsweise befahren werden!

Die Säcke erhalten Sie an den Bringhöfen, im Rathaus und im Bürgerbüro Hennen und Letmathe (Abholung in den Bürgerbüros nur nach Terminvereinbarung). Die Säcke (maximal 10 Stück) werden nur bei Abgabe beziehungsweise Vorlage der Anmeldung ausgegeben. Für die Container und für die lose Sammlung gilt: Die Baum- und Strauchteile sollten eine Länge von einem Meter und einen maximalen Durchmesser von 20 Zentimeter nicht überschreiten.

Die Grünabfallsäcke sind ausschließlich für die lose Abfuhr am Grundstück gedacht und nicht zum Einfüllen von Grünabfällen in die Depotcontainer! Bitte befüllen Sie die Container nur werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr. Das Ablagern von Abfällen neben den Containern ist verboten!

Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum Grünabfall nicht behindern. Der Grünabfall kann von den Müllwerkern nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden. Bitte stellen Sie Ihren Grünabfall so an die Straße, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.