Gelbe Wertstofftonne
In die gelbe Wertstofftonne gehören grundsätzlich nur restentleerte Verpackungsmaterialien aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metallen.
In die gelbe Wertstofftonne gehören:
Verpackungen aus Kunststoffen wie zum Beispiel …
- Spül-, Wasch- und Pflegemittelflaschen
- Joghurt-, Margarine- und Quarkbecher
- Tragetaschen, Beutel
- Einwickelfolien
- geschäumte Verpackungen (zum Beispiel Styropor)
Verpackungen aus Verbundstoffen wie zum Beispiel …
- Saft- und Milchkartons
- Vakuumverpackungen
- beschichtete Kartons von Tiefkühlkost
Verpackung aus Metallen wie zum Beispiel …
- Aluminiumfolien und -schalen
- Konserven- und Getränkedosen
- Schraubverschlüsse und Kronkorken
Stop! Nicht in die gelbe Wertstofftonne gehören:
- Restmüll
- Papier
- Windeln
- Elektrogeräte
- Tapeten
- Bodenbeläge
- Glas
- Spielzeug
Nicht nur das oben genannte Glas und Papier finden sich fälschlicherweise in der gelben Wertstofftonne. Auch ein großer Anteil an Restmüll stört die Sortierung der Leichtverpackungen ganz erheblich. Nach der Einführung der vierzehntäglichen Leerung steht den Bürgen erheblich mehr „gelbes Volumen“ zur Verfügung. Dieses verführt offensichtlich in vielen Fällen dazu, auch Restmüll in die gelbe Wertstofftonne zu werfen.
Die Konsequenz: Falsch befüllte gelbe Tonnen werden vom Entsorger nicht geleert und müssen nachsortiert werden. Mehrfach falsch befüllte Behälter können abgezogen werden. Der ZfA wird gegebenenfalls veranlassen, dass weitere Restmülltonnen aufgestellt werden müssen.
Weitere Tipps
- Stapeln Sie unterschiedliche Verpackungen nicht ineinander.
- Lösen Sie Aluminiumdeckel vom Rest der Verpackung und werfen Sie beides ein.
- Füllen Sie nur restentleerte Verpackungen (löffelrein) ein.
- Bitte denken Sie daran: Einwegglas und Papierverpackungen gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in die Altglas- beziehungsweise Altpapierbehälter.
- Leider befindet sich in den gelben Tonnen bis zu 50 Prozent Restmüll. Dieser stört bei der Sortierung ganz erheblich.
Deshalb gilt: Falsch befüllte gelbe Tonnen werden vom Entsorger nicht geleert und müssen nachsortiert werden. Mehrfach falsch befüllte Tonnen können abgezogen werden. Der ZfA wird gegebenenfalls veranlassen, dass weitere Restmülltonnen kostenpflichtig aufgestellt werden müssen.